Neues Mediationsgesetz:
MedGem – Absolventen erfüllen Voraussetzungen
Sämtliche Absolventen unserer Ausbildungsgänge - ehemalige wie zukünftige - erfüllen die zu erwartenden gesetzlichen Anforderungen an den theoretischen Teil der erforderlichen Qualifizierumg. Die DGMW-Ausbildungsrichtlinie, die erste, die im Bereich Wirtschaftsmediation existierte, verlangte bereits vor Jahren, was nun Gesetz wird.
Im vergangenen Dezember verabschiedete der Bundestag das neue Mediationsgesetz. Die Ausbildung zum Mediator wird zwar erwähnt, jedoch im Gesetz selbst nicht geregelt. Hierzu wird es eine Rechtsverordnung geben. Darin werden die Ausbildungsanforderungen festgeschrieben sein. Teilnehmer von Ausbildungen, die diese Anforderungen erfüllen, werden als „zertifizierte Mediatoren“ ihre Tätigkeit ausüben können, sofern sie die praktischen Voraussetzungen erfüllen.
Die Verordnung wird nicht vor einem Jahr nach ihrem Erlass in Kraft treten, damit die Berufsverbände ein Zertifizierungsreglement erarbeiten können. Es bleibt zu hoffen, dass die Verbände dies rasch erledigen. In der Vergangenheit haben sich die einige Verbände im Hinblick auf diese gemeinsame Aufgabe nicht mit Ruhm bekleckert. Alleingänge führten zu einer für die Ausbildungsinteressierten unzumutbaren Situation.
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